Gesundheitsreform 2006/2007
- Koalitionsvertrag von 2006
- Reform der Krankenversicherung, um steigenden Kosten und demographischem Wandel Rechnung zu tragen
- Gesundheitsfond
- Steuerzuschüsse
- Pflichtversicherung für alle Bürger
- Leistungspauschalen statt Budgets
Phramakoökonomie
- Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen
- Apotheken müssen € 2,30 statt € 2,- Rabatt pro verschreibungspflichtigem Medikament an gesetzliche Kassen geben
- Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
- Das IQWiG berät den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieser erstellt eine Arzneimittelrichlinie, die Regelungen des SGB V konkretisiert.
- Einführung des Erfordernisses einer Zweitmeinung für die Verordnung von speziellen, hochinnovativen Arzneimitteln (§ 73d SGB V)
- Zur Ärztin oder zum Arzt für besondere Arzneimitteltherapien kann bestimmt werden, wer die in der Richtlinie genannten Qualifikationen erworben und seine Beziehungen zur pharmazeutischen Industrie offengelegt hat.
- Derzeit: PAH: Ambrisentan, Bosentan, Iloprost zur Inhalation, Sildenafil, Sitaxentan und Treprostinil. Ca: Bevacizumab, Sorafenib, Sunitinib und Temsirolismus sowie Cetuximab und Panitumumab.
Quellen: http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/richtlinie, http://www.medizin-online.de/cda/DisplayContent.do;jsessionid=15C043D79D5BEA4B3BB6202B1F97D5CD?cid=293832&fid=274513, http://www.mdk-niedersachsen.de/mdk/news/news_Gemeinsamer-Bundesausschuss-Zweitmeinung-Arzneimittel.htm