Phramakoökonomie: Gesundheitsreform 2006 / 2007

Gesundheitsreform 2006/2007

  • Koalitionsvertrag von 2006
  • Reform der Krankenversicherung, um steigenden Kosten und demographischem Wandel Rechnung zu tragen
  • Gesundheitsfond
  • Steuerzuschüsse
  • Pflichtversicherung für alle Bürger
  • Leistungspauschalen statt Budgets

Phramakoökonomie

  • Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen
  • Apotheken müssen € 2,30 statt € 2,- Rabatt pro verschreibungspflichtigem Medikament an gesetzliche Kassen geben
  • Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
  • Das IQWiG berät den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieser erstellt eine Arzneimittelrichlinie, die Regelungen des SGB V konkretisiert.
  • Einführung des Erfordernisses einer Zweitmeinung für die Verordnung von speziellen, hochinnovativen Arzneimitteln (§ 73d SGB V)
  • Zur Ärztin oder zum Arzt für besondere Arzneimitteltherapien kann bestimmt werden, wer die in der Richtlinie genannten Qualifikationen erworben und seine Beziehungen zur pharmazeutischen Industrie offengelegt hat.
  • Derzeit: PAH: Ambrisentan, Bosentan, Iloprost zur Inhalation, Sildenafil, Sitaxentan und Treprostinil. Ca: Bevacizumab, Sorafenib, Sunitinib und Temsirolismus sowie Cetuximab und Panitumumab.

Quellen: http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/richtlinie, http://www.medizin-online.de/cda/DisplayContent.do;jsessionid=15C043D79D5BEA4B3BB6202B1F97D5CD?cid=293832&fid=274513, http://www.mdk-niedersachsen.de/mdk/news/news_Gemeinsamer-Bundesausschuss-Zweitmeinung-Arzneimittel.htm

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